Die Rechtsanwälte betreuen im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber bei allen Fragestellungen in Bezug auf das Arbeits-verhältnis. Sie beraten bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, bei Kündigung und vertreten Ihre Interessen im Falle von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, aber auch bei Abmahnung und verhaltensbedingten sowie fristlosen Kündigungen, Arbeitszeugnis, Lohnansprüchen, Abfindungen, Aufhebungsverträgen, Teilzeit- und Altersteilzeit und der Gestaltung von Betriebsverein-barungen. "Wir setzen Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren effizient und kompetent durch", so Rechtsanwalt Christoph Schiffer.
Außerdem bieten wir unseren Mandanten die Unterstützung bei der Anmeldung und der Durchsetzung von nicht-technischen Schutzrechten, wie Marken und Geschmacksmustern sowie Urheberrechten an. Dies beinhaltet z. B. Kurz-Recherchen zu möglichen Kollisionen von Kennzeichen, sei es Firma, Marke oder Domains, die Erstellung von Waren- oder Dienstleistungsklassenverzeichnissen und die Begleitung der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München oder dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der EU in Alicante. Natürlich unterstützen wir unsere Mandanten auch in Widerspruchsverfahren und bei Verletzungsklagen vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Auch Im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten vertrauensvoll bei allen rechtlichen Fragestellungen und Problemen, sowohl außergerichtlich als auch in Verfahren vor Gericht. Dabei stehen insbesondere wirtschaftlich vertretbare Lösungen im Fokus unserer Aufmerksamkeit.
Möchten Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Termin mit uns. Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen und Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten und wenn Sie rechtschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.